Pressemitteilung Zahlen 2020

Publication date: 
18/01/2021 - 10:00

P R E S S E M I T T E I L U N G

Rückgang der Beschwerden beim Ombudsdienst für Energie

 

Beim föderalen Ombudsdienst für Energie sind im Betriebsjahr 2020 insgesamt 6.639 Beschwerden eingegangen (6 % weniger als 2019). Davon waren 63,5 % niederländischsprachig, 36,3 % französischsprachig und 0,2 % deutschsprachig.

Nach Angaben des Ombudsdienstes für Energie ist dieser Rückgang der Beschwerden auf die stark gesunkenen Energiepreise während und als Folge der Coronavirus-Krise zurückzuführen.

„Wenn die Energiepreise nicht steigen, werden die Kunden bei gleichbleibendem Verbrauch weniger von höheren Rechnungen überrascht, was wiederum weniger Beschwerden zur Folge hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kunden mit ihren Energierechnungen zufrieden sind. Es scheint, dass immer noch viele Kunden an verlängerte (ruhende) Verträge gebunden sind, deren Tarife mehr als doppelt so hoch sein können wie die üblicherweise während der Corona-Pandemie geltenden Preise“, sagt Eric Houtman, der niederländischsprachige Ombudsmann für Energie.

Die im Jahr 2020 eingegangenen Fragen, Beschwerden und Meldungen bezogen sich hauptsächlich auf:

  • die Verkaufs- und Geschäftspraktiken der Energieversorger (20,5 %);
  • Messprobleme, wie z. B. die Verarbeitung und Berichtigung von Messdaten bei den jährlichen (digitalen) Ablesungen, im Falle eines defekten Zählers, bei Umzug oder wenn ein Gebäude unbewohnt ist, usw. (17 %);
  • Abrechnungsprobleme, wie die (verspätete) Erstellung und Lesbarkeit von Energierechnungen (13,7 %);
  • Preistransparenz oder Verständlichkeit (der Erhöhung) der angewandten Preise und Tarife (13,1 %);
  • Zahlungsprobleme im Zusammenhang mit Energierechnungen, wie z. B. Rückzahlungspläne, (fehlende) Rückerstattungen, Verwaltungsgebühren, Zahlungen per Einzugsermächtigung, Garantiesysteme, (drohende) Kündigungen von Energieverträgen oder Sperren im Falle der Nichtzahlung (12,2 %);
  • Probleme beim Anbieterwechsel wie ungewollte Anbieterwechsel und die Anrechnung von Fixkosten für ein (erstes) volles Lieferjahr bei vorzeitiger Beendigung eines Energievertrags (7,2 %).

Die restlichen eingegangenen Beschwerden bezogen sich auf die Qualität der Dienstleistung (3,8 %) und Fragen der regionalen Zuständigkeit (11,7 %), wie beispielsweise Anschlüsse an das Verteilernetz sowie deren Unterbrechung, Stromausfälle, Ökostrom, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Verteilernetztarife.

 

Obwohl die meisten Arten von Beschwerden unverändert geblieben sind, stellen wir fest, dass sich der Inhalt einiger Beschwerden während der Corona-Pandemie verändert hat:

  • Bei den Verkaufspraktiken waren Haustürgeschäfte nicht mehr erlaubt oder sogar verboten und so wurden diese durch Fernverkauf über Telefon und/oder Internet ersetzt;
  • Zu wenige Energieversorger haben Anstrengungen unternommen, niedrigere Preise an ihre Kunden weiterzugeben, weil sie entschieden haben, teurere Energieverträge einfach stillschweigend zu verlängern;
  • Wir stellen fest, dass einige Energieversorger bei Zahlungsproblemen oder ‑ausfällen schneller ein professionelles Inkassobüro einschalten.

Das Memorandum des Ombudsdienstes an die politischen Entscheidungsträger bleibt daher nach wie vor aktuell (in Französisch oder Niederländisch): https://www.mediateurenergie.be/fr/publications/avis-19013-du-31-decembre-2019-memorandum  

Mit diesen politischen Empfehlungen versuchen wir, das Vertrauen in den Energiemarkt zu verbessern, indem wir eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf (Sozial-)Tarife und Preise, die Einziehung und Eintreibung von Energierechnungen und -schulden, Geschäftspraktiken der Versorger sowie einige Maßnahmen zur Stärkung der Funktionsweise des Ombudsdienstes vorschlagen.

Weitere Angaben zu Streitigkeiten und Empfehlungen je nach Energieunternehmen werden im Jahresbericht des Ombudsdienstes für Energie aufgeführt, der dem föderalen Minister für Energie und dem Parlament spätestens am 1. Mai 2021 vorgelegt wird.

 

Über den Ombudsdienst für Energie

Der Ombudsdienst für Energie ist eine eigenständige föderale Dienststelle mit Rechtspersönlichkeit, die für die Verteilung der Anfragen und Beschwerden mit Bezug auf das Funktionieren des Strom- und Erdgasmarkts sowie für die Bearbeitung von Streitigkeiten zwischen Endkunden und Strom- und Erdgasunternehmen zuständig ist.

Beschwerden müssen schriftlich beim Ombudsdienst für Energie eingereicht werden:

  • Schriftlich: Ombudsdienst für Energie, boulevard du Roi Albert II 8 boîte 6, 1000 Brüssel;
  • Per Fax: 02 211 10 69;
  • Über das auf der Website verfügbare elektronische Beschwerdeformular www.ombudsmannenergie.be.