Pressemitteilung: Tätigkeitsbericht 2019 des Ombudsdienstes für Energie

Publication date: 
25/05/2020 - 15:00

P R E S S E M I T T E I L U N G

Tätigkeitsbericht 2019 des Ombudsdienstes für Energie

https://www.mediateurenergie.be/fr/publications/rapport-dactivites-2019

                                                                                                                                          

2019 sind beim Ombudsdienst für Energie insgesamt 7.055 Beschwerden eingegangen (5 % mehr als 2018 und 22 % mehr als 2017), davon waren 64,15 % niederländischsprachig, 35,83 % französischsprachig und 0,02 % deutschsprachig.

Nach Angaben des Ombudsdienstes für Energie ist dieser stetige Anstieg der Beschwerden zurückzuführen auf:

- die Verkaufspraktiken der Energieversorger (Anstieg um 56 %) und ungewollte Lieferantenwechsel (Anstieg um 50 %), die die Folge fragwürdiger Verkaufspraktiken sein können;

- die Transparenz der Energiepreise (Anstieg um 21 %) und die damit verbundenen Zahlungsprobleme (Anstieg um fast 25 %).

Die im Jahr 2019 vorgebrachten Beschwerden betrafen hauptsächlich Streitigkeiten über:

  • Verkaufs- und Geschäftspraktiken der Energieversorger (20,5 %);
  • wie die Verarbeitung und Korrektur von Messdaten, insbesondere bei den jährlichen Ablesungen, bei defekten Zählern, Umzügen oder unbewohnten Gebäuden usw. (16 %);
  • Die Preistransparenz oder die Klarheit der angewandten Preise und Tarife (12,8 %);
  • in Zusammenhang mit der Bezahlung von Energierechnungen, wie z.B. Rückzahlungspläne, (fehlende) Rückerstattungen, Verwaltungsgebühren, Zahlungen per Einzugsermächtigung, Garantiesysteme, (drohende) Kündigung von Energieverträgen oder Absperrungen bei Nichtzahlung (12,5 %);
  • , wie die (späte) Erstellung und Lesbarkeit von Energierechnungen (12,4 %);
  • Probleme im Fall eines Anbieterwechsels, wie ungewollte Wechsel oder die Berechnung von Festkosten für ein ganzes Lieferjahr bei vorzeitiger Beendigung des Energievertrags (8,9 %).

 

Die übrigen eingegangenen Beschwerden betrafen die Qualität der Dienstleistung (3,8 %) und Fragen der regionalen Zuständigkeit, wie z.B. den Anschluss an das Verteilernetz (1,4 %), Kündigungen von Energieverträgen und Abschaltungen (3 %), Stromausfälle (0,7 %) und soziale sowie ökologische gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (7,3 %).

 

1.883 der zulässigen Beschwerden (82,2 %) konnten dank einer gütlichen Einigung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Der Beschwerde des Klägers wurde somit in vollem Umfang stattgegeben.

Dieses positive Ergebnis für die abgeschlossenen Fälle führte zu einem Gesamtbetrag von 716.697 Euro an Entschädigungen oder finanzieller Berichtigungen, was einem durchschnittlichen Betrag von 321 Euro pro zulässiger Beschwerde entspricht, welche 2019 abgeschlossen wurde.

 

Zusätzlich zu den 45 Empfehlungen an die Unternehmen des Energiesektors hat der Ombudsdienst auch eine politische Stellungnahme abgegeben, wie ein Memorandum an die föderalen politischen Entscheidungsträger.

https://www.mediateurenergie.be/fr/publications/avis-19013-du-31-decembre-2019-memorandum

 

Einige dieser Vorschläge sind hoch aktuell und könnten eine Antwort auf die sozioökonomischen Auswirkungen der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Gesundheitskrise auf Haushalte und Unternehmen sein, wie z.B.:

  • Die Verlängerung der Frist für die Zahlung der Energierechnungen auf mindestens 30 Kalendertage;
  • Keine Verwaltungsgebühren und Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Falle eines Zahlungsplans;
  • Die Ausweitung der Begünstigten des (automatischen) Sozialtarifs auf dieselben Kategorien wie die Begünstigten des Heizölsozialfonds (Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Rückerstattung der Kranken- und Invalidenversicherung haben, Personen mit einem auf 19.566,25 Euro begrenzten steuerpflichtigen jährlichen Bruttoeinkommen oder verschuldete Personen);
  • Den KMU mit einem Jahresverbrauch bis zu 50.000 kWh Strom und 100.000 kWh Erdgas im Energiebereich den gleichen Schutz wie privaten Verbrauchern bieten, wie z.B. eine Bedenkzeit von 14 Kalendertagen zum Widerruf neuer Energieverträge, keine Ablehnung oder Kündigung eines Energievertrags wegen (vorübergehender) mangelnder Zahlungsunfähigkeit oder (vorübergehender) Energieschulden, obligatorische jährliche Mitteilung des günstigsten Tarifs auf der Grundlage des Verbrauchs des jeweiligen KMU.

 

 

Weitere Informationen erteilt:

Eric HOUTMAN

Niederländischsprachiger Ombudsmann für Energie

Eric.houtman@ombudsmanenergie.be

02 211 10 61