Pressemitteilung: Die Explosion der Energiepreise hat auch einen starken Anstieg der Beschwerden beim Ombudsdienst für Energie zur Folge.

Publication date: 
25/01/2022 - 15:30

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Explosion der Energiepreise hat auch einen starken Anstieg der Beschwerden beim Ombudsdienst für Energie zur Folge.

 

Im Jahr 2021 sind beim Ombudsdienst für Energie insgesamt 9 088 Beschwerden eingegangen (36,9 % mehr als 2020), darunter 73 % niederländischsprachige, 26,8 % französischsprachige und 0,2 % deutschsprachige Beschwerden.

Nach Angaben des Ombudsdienstes für Energie ist dieser Anstieg der Beschwerden auf den starken Anstieg der Energiepreise im zweiten Halbjahr 2021 zurückzuführen.

„Für viele Kunden sind die Preiserhöhungen ein Alarmsignal, das sie dazu veranlasst, ihren Vertrag und die von ihnen abgeschlossenen Energietarife zu überdenken. Insbesondere seit September 2021 hat der Ombudsdienst eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Beschwerden über erhöhte Vorschussrechnungen und Änderungen der Energielieferverträge (von fest auf variabel) erhalten“, kommentiert Eric Houtmann, der niederländischsprachige Ombudsmann für Energie. 

2021 bezogen sich die Fragen, Beschwerden und Meldungen vor allem auf:

  • Die Energiepreise, wie z. B. höhere Vorschussrechnungen, Änderungen der Energiepreise und der Verträge (22,7 %);
  • Verkaufs- und Geschäftspraktiken der Energieversorger (18,8 %), die seit der Corona-Krise vermehrt Kommunikations- und andere digitale Werkzeuge einsetzen;
  • Zählerprobleme, hauptsächlich Beschwerden über die obligatorische Anbringung der digitalen Zähler in Flandern sowie regelmäßige Beschwerden über die Verarbeitung und Berichtigung von Zählerdaten bei der jährlichen Ablesung, im Falle eines defekten Zählers, bei Umzug oder Leerstand in einem Gebäude etc. (16,4 %);
  • Probleme bei der Fakturierung, wie eine (verspätete) Erstellung und die Lesbarkeit der Energierechnungen (10 %);
  • Probleme bei der Bezahlung von Energierechnungen, wie Zahlungspläne, Rückerstattungen oder fehlende Rückerstattungen, Verwaltungsgebühren, Zahlungen per Einzugsermächtigung, Garantiesysteme, (drohende) Kündigung von Energieverträgen oder Sperrung bei Nichtzahlung (8,6 %);
  • (Ökologische) gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, wobei vor allem Anfang 2021 zahlreiche Beschwerden über die Folgen des digitalen Zählers für die Besitzer von Solarmodulen in Flandern (keine rückwärts laufenden Zähler mehr ab dem 1. März 2021, Prämien für Solarpaneele usw.) eingingen (8,2 %).

Die übrigen eingegangenen Beschwerden bezogen sich auf Probleme beim Anbieterwechsel (5,6 %), die Qualität der Dienstleistung (5,2 %) und auf Probleme, die in den regionalen Zuständigkeitsbereich fallen (3,5 %), wie z. B. Anschlüsse an das Verteilernetz oder Schließung des Anschlusses, Stromausfälle sowie die Tarife des Verteilernetzes.

 

Die Beschwerden mit dem stärksten Anstieg betreffen:

  • Zählerprobleme (+29,4 %) mit viel Verärgerung über die verpflichtende Installation der digitalen Zähler in Flandern und die Folgen für die Besitzer von Solaranlagen, die seit dem 1. März 2021 kein Anrecht mehr auf einen (virtuell) rückwärts laufenden Zähler haben;
  • den Kundendienst (+85,4 %), insbesondere in den letzten Monaten, seit der Energiemarkt eine neue Datenplattform für die Marktteilnehmer eingeführt hat, die den Datenaustausch zwischen den Verteilernetzbetreibern (VNB) und den Energieversorgern unmöglich macht oder erst vollständig getestet werden muss. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Versorger in den letzten beiden Monaten des Jahres 2021 einen schlechten (Zugang zum) Kundenservice hatten;  
  • die Preise/Tarife (+133,3 %) aufgrund beispiellos hoher Energiepreise ab der zweiten Jahreshälfte 2021, was zu zahlreichen Beschwerden über höhere Vorschussrechnungen, den Wechsel von festen zu variablen Tarifen und schließlich sogar dazu führte, dass zwei Anbieter im Dezember 2021 vom Energiemarkt verschwanden;
  • Marktpraktiken (+23,2 %), mit zahlreichen Beschwerden und Fragen zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (Preise) bei der Verlängerung oder Erneuerung von Energieverträgen;
  • gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (+57,1 %) aufgrund der ökologischen Verpflichtungen für Besitzer von Solarpaneelen mit digitalem Zähler (Einbaupflicht, keine rückwärts laufenden Zähler mehr seit März 2021, Prämien für Solaranlagen);

Es ist ein Rückgang von 5,2 % bei den Zahlungsproblemen zu verzeichnen. Dies ist überwiegend auf die (vorübergehende) Ausweitung des Anspruchs auf Sozialtarif für Familien, die ab dem 1. Februar 2021 Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung im Rahmen ihrer Krankenversicherung erhalten, zurückzuführen. Zum Teil lässt sich dies auch durch die Corona-Charta erklären, welche von den meisten Energieversorgern unterzeichnet wurde: https://www.febeg.be/sites/default/files/20210607-covid-19_charter_signed_nl_0.pdf. Wir befürchten allerdings eine Zunahme der Anzahl Beschwerden, wenn die Haushalte und Unternehmen ihre jährliche Regularisierungsrechnung nach der Winterperiode erhalten, insbesondere diejenigen, deren Energieverträge mit variablen Tarifen von steigenden Marktpreisen abhängig sind oder deren Energieverträge in den letzten Monaten von einem festen auf einen variablen Vertrag umgestellt wurden. Es darf auch nicht vergessen werden, dass für mehr als 400 000 Familien der vorübergehende Anspruch auf Sozialtarif aufgrund des erhöhten Beitrags der Krankenversicherung am 31. März ausläuft und sie daher ab April 2022 zu höheren Markttarifen versorgt werden. Diese Kunden werden eine einmalige Ausgleichszahlung von 72 Euro erhalten, aber es ist unwahrscheinlich, dass diese ausreicht, um die Differenz zwischen dem Sozialtarif und dem kommerziellen Tarif auf ihrer Regularieauszugleichen.

Weitere Einzelheiten zu den Streitigkeiten und den Empfehlungen pro Energieunternehmen werden im Jahresbericht des Ombudsdienstes für Energie bekannt gegeben, der dem föderalen Energieminister und dem Parlament spätestens am 1. Mai 2022 vorgelegt wird.

Schließlich befürwortet der Ombudsmann die Wiedereinführung des „Sicherheitsnetz“-Mechanismus. Diese Bestimmung, die Ende 2017 aufgehoben wurde, schreibt vor, dass die Energieversorger ihre neuen variablen Energieverträge und ihre Indexierungsparameter vorab von der föderalen Energieregulierungsbehörde CREG überprüfen und genehmigen lassen müssen. Auf diese Weise kann die Transparenz der variablen Energieverträge dem „Perfect Storm“, der derzeit auf dem Energiemarkt herrscht, entgegenwirken!

Über den Ombudsdienst für Energie

Der Ombudsdienst für Energie ist ein föderaler und autonomer Dienst mit Rechtspersönlichkeit, der für die Verteilung von Anfragen und Beschwerden über die Funktionsweise des Strom- und Erdgasmarktes sowie für die Behandlung von Streitigkeiten zwischen Endkunden und einem Strom- oder Erdgasunternehmen zuständig ist.

Beschwerden müssen schriftlich beim Ombudsdienst für Energie eingereicht werden:

  • Per Post: Ombudsdienst für Energie, boulevard du Roi AlbertII 8 BK 6, 1000 Brüssel;
  • Per Fax: 02 211 10 69;
  • Über das elektronische Beschwerdeformular, abrufbar auf www.mediateurenergie.be.